Hochzeiten sind schon lange nicht mehr die strenge, formelle Veranstaltung, die sie früher einmal waren. Immer häufiger entscheiden Brautpaare sich dazu, alte Traditionen aufzubrechen und neue Wege zu gehen. Dabei entstehen neue Traditionen und neue Bräuche, die Hochzeitsgesellschaften umsetzen. Doch inwieweit dürfen Hochzeitspaare ihren Gästen sagen, was sie zu tun und zu lassen haben? Welche Vorschriften sind erlaubt und wo werden Grenzen überschritten? Wir haben uns einmal angeschaut, was alles möglich ist.
Ein Dresscode ist mittlerweile bei vielen Hochzeiten gängig. Meist wird Abendgarderobe erwartet, sodass die Gäste einen gewissen Spielraum haben. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Brautpaar die Kleiderordnung enger fasst. Vor allem bei Mottohochzeiten mit Farbmotto sollen die Gäste in einer der ausgewählten Farben erscheinen. Oder mit Outfits, die zum Vintage-, Boho- oder Romantik-Motto passen. Noch einen Schritt weiter gehen Brautpaare, die ihren Gästen vorschreiben, welches Make-up und welche Frisur sie tragen dürfen.
Was ist erlaubt?
Natürlich können Sie einen Dresscode für Ihre Hochzeit festlegen. Bei einem entsprechenden Hochzeitsmotto ist es auch denkbar, dass dieser etwas enger gefasst wird und Sie bestimmte Farben auswählen. Das sorgt dafür, dass die Fotos einheitlich sind und besonders schön aussehen. Wenn Sie aber bestimmte Make-up Looks oder Frisuren vorgeben möchten, fühlen sich viele Hochzeitsgäste gegängelt. Das geht dann doch einen Schritt zu weit.
Die meisten Brautpaare mögen Kinder. Allerdings möchten nicht alle mit ihnen feiern. Das ist ganz natürlich und grundsätzlich kein Problem. Dementsprechend gibt es Brautpaare, die explizit keine Kinder auf ihrer Hochzeit wünschen. Sie möchten ein grosses Fest feiern, das bis in die frühen Morgenstunden dauert – Kinder würden dabei keinen Spass haben und ihre Eltern möglicherweise sogar behindern. Deshalb laden manche Brautpaare Kinder aus.
Was ist erlaubt?
Grundsätzlich entscheiden Sie als Brautpaar natürlich, ob Sie Kinder bei Ihrer Hochzeit dabeihaben möchten. Bedenken Sie allerdings, dass Eltern, deren Kinder nicht mitkommen dürfen, möglicherweise nicht kommen oder nicht lange bleiben können. Denn nicht jeder kann sich einen Babysitter leisten oder findet die Vorschrift “no kids” akzeptabel. Es kann also passieren, dass Gäste absagen, weil sie ihre Kinder nicht mitbringen dürfen.
Auf immer mehr Hochzeitszeremonien wird vor Beginn verkündet, dass die Gäste bitte keine Foto- oder Videoaufnahmen anfertigen sollen. Es gibt sogar Hochzeiten, bei denen auf der Feier Handys nicht erlaubt sind. Dieser Trend nennt sich “Unplugged Wedding”. Das liegt zumeist daran, dass das Brautpaar keine unautorisierten Fotos oder Videos von sich möchten und es einen Foto- und Videografen gibt, der die Hochzeit entsprechend festhält. Zudem gibt es den Trend “Online Wedding”, bei dem das Brautpaar einen eigenen Hochzeit-Hashtag kreiert und die Gäste darum bittet, alle Fotos, die sie auf der Feier schiessen, unter diesem Hashtag auf Social Media zu posten.
Was ist erlaubt?
Natürlich können Sie als Brautpaar festlegen, dass es nur hochwertige, professionelle Fotos und Videos von Ihnen geben darf. Die Gäste können aber natürlich Selfies von sich selbst und Freunden machen. Aus rechtlicher Sicht ist es grundsätzlich schwierig, wenn Gäste Fotos von einer Hochzeit auf Social Media veröffentlichen. Denn dazu müsste jede abgelichtete Person vorher ihr Einverständnis geben. Daher ist es durchaus sinnvoll, wenn Sie vorab entscheiden, dass die Gäste bitte keine Fotos von der Hochzeit veröffentlichen sollen. Den Gästen das Handy für die Dauer der Feier abzunehmen, geht jedoch zu weit. Bitten Sie die Gäste einfach zu Beginn, keine Handyfotos vom Brautpaar anzufertigen, weil es einen Profi gibt, der genau diese Aufgabe übernimmt. Unser Beitrag Smartphone-Etikette gibt Ihnen wertvolle Tipps dazu, wie Sie mit diesem Thema souverän umgehen.
Pünktlichkeit gehört generell zum guten Ton. Auf einer Hochzeit kann Unpünktlichkeit dazu führen, dass die Trauung gestört wird oder der Ablauf der Feier sich verzögert. Umso wichtiger ist es, dass die Gäste pünktlich am vereinbarten Ort erscheinen.
Was ist erlaubt?
Sie können im Rahmen der Hochzeitseinladungen explizit einfordern, dass alle Gäste pünktlich zu erscheinen haben. Bedenken Sie aber, dass es immer Ausnahmesituationen geben kann, die die Gäste nicht beeinflussen können. Für diesen Fall sollten Sie einen Plan B parat haben. So dürfen Gäste, die zu spät kommen, nicht mehr zur Trauzeremonie, sondern erst zum anschliessenden Empfang. Oder es gibt jemanden, der dafür sorgt, dass Gäste, die zu spät sind, zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Saal gelassen werden.
Hochzeitsfeiern haben meist kein festgelegtes Ende. Sie enden dann, wenn die Gäste nach Hause gehen oder das Brautpaar müde ist und ins Bett möchte. Nicht selten dauern Hochzeitsfeiern deshalb bis in die frühen Morgenstunden an. Manche Brautpaare legen hingegen den Endpunkt ihrer Hochzeitsfeier explizit fest. Vor allem dann, wenn das Brautpaar direkt von der Feier in die Flitterwochen aufbricht, ist so ein Zeitpunkt sinnvoll.
Was ist erlaubt?
Einen fixen Endpunkt festzulegen, ist natürlich nicht verboten. Hier sollten Sie als Brautpaar allerdings realistisch sein und genügend Zeit für Abendessen, Hochzeitstorte und den ersten Tanz einplanen. Mitternacht ist beispielsweise ein guter Zeitpunkt, um das Ende der Feier einzuläuten. Damit bei den Gästen kein Unmut entsteht, kommunizieren Sie die Sperrstunde deutlich.
Destination Weddings an fernen Orten sind heute beliebter denn je. Die Reiselust der Brautpaare ist gross und die Hochzeit am Strand ein lang gehegter Traum. Da stellt sich unweigerlich die Frage, wer für Flug, Hotel und Co. aufkommt. Auch bei Hochzeiten in heimischen Gefilden gibt es möglicherweise Gäste, die von weiter her anreisen. Diese benötigen unter Umständen ein Hotel oder eine andere Unterkunft. Können Brautpaare von ihren Gästen verlangen, diese Kosten selbst zu tragen?
Was ist erlaubt?
Gerade bei Hochzeiten, bei denen viele Gäste von weiter her anreisen müssen, ist es für Brautpaare oft gar nicht möglich, die kompletten Kosten für Anreise und Unterkunft aller Personen zu tragen. Daher ist es durchaus gerechtfertigt, wenn die Gäste diese Kosten selbst tragen. Es ist allerdings ratsam, wenn Ihr im Vorfeld Unterkünfte kontaktiert und nach Sonderkonditionen fragt. Die Gäste profitieren dann von einem günstigeren Preis und Ihr gebt Ihnen direkt die Kontaktdaten der jeweiligen Unterkünfte.
Immer häufiger legen Brautpaare ihren Gästen schon in der Einladung nahe, was sie sich zur Hochzeit wünschen. Dabei handelt es sich immer seltener um den klassischen Hausstand und eher um Geldgeschenke oder besondere Dinge, die sich das Brautpaar wünscht. Manche Brautpaare gehen noch einen Schritt weiter und legen ein Limit fest, wie viel die Gäste mindestens für das Geschenk ausgeben müssen.
Was ist erlaubt?
Es ist für die Gäste sogar sehr gut, wenn Sie im Vorfeld ankündigen, was Sie sich zur Hochzeit wünschen. So wissen die Gäste, was sie schenken können und kaufen nichts, was Sie nicht brauchen. Ein Minimum-Limit festzulegen ist jedoch nicht die feine englische Art. Das sorgt unter Umständen dafür, dass nicht alle Gäste ein Geschenk mitbringen, weil sie es sich schlicht nicht leisten können. Möglicherweise erscheinen sie dann gar nicht zur Hochzeit.
Eine feste Sitzordnung gehört zu jeder Hochzeit dazu. Vor allem beim Essen entscheidet das Brautpaar, wer an welchem Tisch sitzt und möglicherweise auch, wer neben wem sitzt. Das erleichtert die Koordination und jeder Gast weiss sofort, an welchen Tisch er gehört. Auch in der Kirche oder im Standesamt kann es eine Sitzordnung geben.
Was ist erlaubt?
Eine Sitzordnung ist eine gute Möglichkeit, den Gästen die Suche nach dem richtigen Platz zu erleichtern. Sie sollten aber damit rechnen, dass sich die Sitzordnung im Verlaufe des Abends ändert und Gäste die Plätze wechseln, um mit unterschiedlichen Personen zu sprechen. Das ist auch gut so, denn auf diese Weise wird die Feier lebhaft und bringt Menschen aus unterschiedlichen Familien zusammen.
Spiele, Tänze und andere Aktivitäten sind Teil fast jeder Hochzeit. Viele Gäste machen dabei begeistert mit, andere schauen lieber zu. Das ist nur natürlich, denn nicht jeder Hochzeitsgast möchte im Mittelpunkt stehen. Manche Brautpaare fordern jedoch ein, dass alle Gäste sich an Aktivitäten beteiligen.
Was ist erlaubt?
Sie können niemanden zwingen, etwas zu tun. Im schlimmsten Fall verlassen Gäste, die sich unwohl fühlen, die Feier vorzeitig. Deshalb sollten Sie bei Aktivitäten jeder Art einfach darauf vertrauen, dass sich genug Gäste finden, die Lust haben, teilzunehmen.
Bilder: NamePortal -ID g9c363e730 - steffi_englmann
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