verlobung |
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romulus am 21.06.2009
verlobung
Hallo zusammen
mich nimt es wunder, ab wann man sich verloben kann, welche Altersbegrenzungen bestehen, wie sieht es mit dem rechtlichen aus?
noch ein "kleines Problem" meine Freundin ist 17 ich jedoch 23, gibt es da probleme?
Herzlichen Dank!!!
Zuletzt bearbeitet am 23.06.2009
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chena2 am 21.06.2009
Re: verlobung
Ich denke mit dem Gesetz wirst du keine Probleme bekommen. Da sieht es dann mit der Hochzeit anders aus...
Die Verlobung verliert immer mehr an Bedeutung. Bringt es etwas, verlobt zu sein, aber noch nicht heiraten zu dürfen? Einander einfach nur lieben ist doch auch schön...
Das Leben ist kein Lollipop...
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Boo_1982 am 22.06.2009
Re: verlobung
Unmündige oder Entmündigte werden ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch ihre Verlobung nicht verpflichtet. Man kann sich also verloben, jedoch für die Heirat benötigt man definitiv die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters...
*Ziviltrauung am 13.08.10 - Schiffstrauung am 14.08.10*
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susanna am 22.06.2009
Re: verlobung
Hi
Da ich bei einem Anwalt arbeite, habe ich desöfteren mit dem Gesetz zu tun
Unter dem Link. http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a90.html findest Du mehr dazu. Dies ist zumindest das Schweizer Zivilgestzbuch (ZGB).
Liebe Grüsse, Susanna
"Wir beide sind Engel mit nur einem Flügel, wenn wir uns umarmen, können wir fliegen" *Wir heiraten kirchlich am 05.09.2009*
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maiabee am 22.06.2009
Re: verlobung
Zitat: Art. 90 Abs. 3 ZGB Aus dem Verlöbnis entsteht kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe.
schade...
Maiabee
Zuletzt bearbeitet am 22.06.2009
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chena2 am 22.06.2009
Re: verlobung
Wieso schade? Wenn man merkt dass es nicht passt, ist es vielleicht besser so...
Das Leben ist kein Lollipop...
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maiabee am 23.06.2009
Re: verlobung
Mensch! es war ironisch gemeint...
ich finde diese lex incompleta schon extrem nützlich ;-)
Maiabee
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