Nach Scheidung wieder heiraten |
|
1
|
schmetterling83 am 16.04.2012
Nach Scheidung wieder heiraten
Hallo Leute
Kennt sich da jemand aus? Meine Freundin möchte ihren langjährigen Freund heiraten. Der ist zwar schon seit Langem von seiner Ex getrennt aber die Scheidung steht erst noch bevor. Sie hat zwar schon einen Termin beim Standesamt gemacht, Mitte September. Kriegen die das überhaupt bis dann noch hin Sowas geht ja nicht von heute auf morgen. Zuerst mal ein Termin. Den müsste er so nächsten Monat haben. Dann noch die 10 Tägige Frist. Gibt es eigentlich eine Frist wenn man wieder heiraten will?
Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.
Am 31.8.2012 ist es soweit :D
|
|
stephansbride am 17.04.2012
Re: Nach Scheidung wieder heiraten
Hallo Schmetterling
Also ich kenne mich nicht im Detail aus. Aber auf jeden Fall muss die Scheidung komplett durch sein und alle Verhältnisse geklärt bevor sie heiraten können. Und ich glaube auch das Aufgebot fürs Standesamt kann man erst beantragen wenn er geschieden ist (bin aber nicht 100% sicher).
Am Besten ist, wenn sich die beiden ausführlich informieren, dass sie nachher keine Überraschung erleben.
Grüsse
***verliebt 10.12.2005 - verlobt 09.07.2011 - heiraten 17./18.08.2012***
|
Muus am 17.04.2012
Re: Nach Scheidung wieder heiraten
Hoi Schmetterling
Hat er denn schon einen Gerichtstermin für die Scheidung? Ist seine Ex mit der Scheidung einverstanden? Wie lange sind sie schon getrennt? Gibt's allenfalls Probleme mit gemeinsamen Kindern, Haus, Pensionskasse? Haben sie eine Scheidungsvereinbarung? Wie lange waren sie verheiratet? - Das sind nur einige Fragen bzw. Punkte, die sich auf die Dauer der Scheidung auswirken können! Eine Scheidung kann, bei einfachen Verhältnissen (und wenn beide vernünftig miteinander reden können) recht schnell über die Bühne gehen (solange man natürlich schnell einen Termin beim Richter hat). Oder es kann sehr zäh und langwierig sein.... Sprich: ohne Kenntnisse der Situation ist da keine Prognose möglich! Und es kann auch immer böse Überraschungen geben, man ist sich vermeintlich einig, jemand ändert aber dann noch seine Meinung und will z.B. mehr Geld... Eifersucht und andere menschliche Regungen können da eine grosse Rolle spielen!
Spätestens beim Ehevorbereitungsgespräch müsste man wohl geschieden sein, aber das müsste ich noch abklären. Fragt doch beim Amt.
LG Muus
|
Duffy.10 am 17.04.2012
Re: Nach Scheidung wieder heiraten
Bei der Anmeldung auf dem Standesamt, muss man hinschreiben, ob man geschieden ist oder in diesem Fall noch verheiratet. Somit wird das Gesuch nicht anerkannt.
Verliebt, verlobt und Verheiratet am 11./19. Mai 2012
|
|
1
|