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Heiratsstrafe
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snet  am 06.11.2012

Re: Heiratsstrafe

Naja, ich finde nicht unbedingt, dass es eine Heiratsstrafe bei der AHV gibt. Schliesslich hat der Ehegatte, der nicht arbeitet auch Anspruch auf eine AHV-Rente, sofern der arbeitende mindestens den doppelten AHV-Mindestbeitrag pro Jahr leistet (ca 600.- pro Jahr). In diesen Genuss kommen Konkubinatspaare nicht. Das danach die Rente bei Pensionierung plafoniert wird, ist dementsprechend nur fair. Die einzig Dummen sind somit ein verheirateter Doppelverdienerhaushalt. Falls die Heiratsstrafe bei der AHV abgeschafft werden sollte müsste dementsprechend auch das Anrecht auf Anrechnung einer AHV-Rente bei einer Nichterwerbstätigkeit wegfallen. Das wird wohl grössere finanzielle Auswirkungen auf Ehepaare haben, als eine 200% Rente (statt 150%) bei Pensionierung.



FringillaVigo  am 06.11.2012

Re: Heiratsstrafe

da wir zu den "einzig dummen" gehören, befürworte ich das Ganze natürlich. Nur mache ich mir keine all zu grossen Hoffnungen: Wenn das ganze über die MwSt ausgeglichen werden soll, gibt es sicher mehr als genug Gegener. Zudem geht ja auch das Argument "was ist dann mit den armen gleichgeschlechtlichen Paaren und denen, die nicht heiraten wollen?" rum. Ich denke, es gibt genug, die "Benachteiligung der einen" mit "Ende der Benachteiligung anderer" gleichsetzen...



dez13  am 31.01.2013

Re: Heiratsstrafe

Why ? Der Vorteil der Nicht- Verheirateten wird ja nicht beschnitten. MWST Anpassung ist sowiso längst fällig.
Da wir Doppelverdiener sind, allerdings mit Kind hoffe ich aber denoch auf eine Änderung.Allerdings macht bei uns auch die Heirat nicht massgeblich viel Mehr an Steuern aus. Zum Glück.
Dafür entfallen andere Goodies wie Prämienverbilligung etc



snet  am 31.01.2013

Re: Heiratsstrafe

Natürlich wird mit einer Erhöhung der MWST-Sätze der Vorteil der Nicht-Verheirateten beschnitten. MWST ist eine Allphasensteuer und somit für jedermann beim Konsum in der Schweiz anfallend. Es ist doch nicht fair, dass ein Nichtverheirateter den Wegfall der Heiratsstrafe mitfinanzieren muss. Die Heiratsstrafe sollte nicht ausfinanziert werden müssen, denn sie ist einfach eine Ungleichbehandlung zwischen Verheirateten und Nichtverheirateten Personen.

Dagegen sollte die Anrechnung der AHV für Nichterwerbstätige Ehegatten und die Plafonierung bei Pensionierung wegfallen. Im Gegenzug dazu muss es jedoch bei Nichterwerbstätigkeit aufgrund von Kindern andere Erziehungsgutschriften bei der AHV geben, die Alter des Kindes und Verdienst und Karriereaussicht vor Geburt berücksichtigen. Da die AHV-Kosten für Nichterwerbstätige Ehegatten wesentlich höher sind als die Plafonierungen der Renten, wird somit sogar Geld "frei". Zusätzlich fällt damit die Ungleichbehandlung zwischen 2 arbeitenden Ehegatten vs. 1 arbeitender Ehegatte weg, denn die Renten werden so oder so plafoniert.



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