Deutsch-Schweizer-Bündnis |
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Proeschu am 06.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
Wegen der Unterkunft der "ausländischen" Gäste:
Bei uns war es so, dass ein Teil der Gäste sich eine grosse Ferienwohnung reserviert hatten und da übernachtet haben. Der "näher" verwandte Teil (sprich: sein Vater, seine Schwester, deren ihre 4 Kinder inkl. 1 Freund und der Trauzeuge mit Freundin) haben bei uns übernachtet. Da wir mit neun Personen unsere Wohnung voll gehabt haben haben wir bei meinen Eltern - in meinem alten Kinderzimmer - übernachtet. Für uns hat das alles gepasst und jeder war happy mit der Lösung!
.... wir brauchen nicht.... wir müssen nicht.... wir wollen einfach..... HEIRATEN! 1. & 4.6.2011
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Operabraut2011 am 06.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
Sag mal, wie habt ihrs den gemacht mit der Sitzordnung? Ich denke, dass sich die meisten Schweizer und Deutschen nicht gekannt haben? Ging mir mal ne Idee durch den Kopf, die Leute zu mischen an den Tische. Was meinst Du Proeschu?
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Proeschu am 06.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
@Operabraut
Ja, über die SItzordnung habe ich mir auch ein wenig den Kopf zerbrochen... habe nicht gross gemischt, wir hatten 6-7 Plätze pro Tisch... dann ist es gut aufgegangen.... Ich muss dazu sagen, ich rede nicht soooo gerne hochdeutsch (wenn ich muss mache ich es schon ) und da habe ich mir gedacht, es ist "besser" wenn die Schweizer unter sich sind und die Deutschen. Bei Deutschen, bei denen ich wusste, dass sie auch schweizerdeutsch verstehen, diese habe ich unter Schweizer "gemischt". Den Brauttisch haben wir klein gehalten, da sassen meine Eltern, der Vater von meinem GG (die Mutter ist schon vor langer Zeit gestorben) und wir. Ich geb dir einen Tipp: mach die Tischordnung und dann lass sie so, wie du sie gemacht hast. Bei uns hatte dann ein deutsches Kollegenpaar nicht sooo grosse Freude, an den Tisch mit anderen Deutschen zu sitzen. Ich habe mir das aber nicht so zu Herzen genommen, da man es eh nicht allen Recht machen kann. Je nach dem, wie deine Leute "so drauf sind", kannst du natürlich auch mischen.....
.... wir brauchen nicht.... wir müssen nicht.... wir wollen einfach..... HEIRATEN! 1. & 4.6.2011
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Seechind84 am 28.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
Proeschu: es wäre mir nie im Leben in den Sinn gekommen, einen DEUTSCHEN zu heiraten...
Proeschu, DAS habe ich auch gesagt.. Und dann kam GG
Ich reihe mich hier mal ein. Ich bin Schweizerin und er ist Deutscher. Wir heiraten zivil im kleinen Rahmen mit Freunden und Vereinen hier in der Schweiz und kirchlich mit der ganzen Verwandtschaft in Deutschland. Wir haben uns das gut überlegt, aber schlussendlich ist meine Verwandtschaft reisefreudiger und vor allem schon fast alle pensioniert. Die können es sich leisten dorthin zu reisen und haben Zeit. Einige werden wohl noch ein paar Tage Ferien anhängen. Auch von meinen engsten Freunden werden einige mitreisen. Zu beginn haben wir eigentlich noch gar nicht gross darüber gesprochen, da meinten sie schon "und falls ihr in Deutschland heiratet, kommen wir halt mit".
Wie wir die Tischordnung gestalten, haben wir noch keine Ahnung. Aber das hat auch noch Zeit. Wir heiraten ja erst in 1 Jahr.
LG Seechind
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Schnubel nicht registriert am 28.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
Ich habe wieder mal Pech Nächstes Jahr lebe ich 12 Jahre in der Schweiz und könnte den Schweizer Pass beantragen. Wir heiraten zwar dieses Jahr, aber wir wollen ja nach Singapur...also leben wir im Ausland...falls wir in 2-3 Jahren zurück sind, müssen sicher auch wieder 3 Jahre vergehen...hmmm dann wären das schon bald 18 Jahre. Schade...wäre gerne komplett Schweizerin...würde EU sogar abgeben, weil es mir nichts mehr bedeutet... na ja, man kann halt nicht alles haben im Leben
PS: Weiss jemand was dann meine Kinder wären ? Schweiz, Singapur oder Deutsch ?
Proeschu: Hab jetzt mal geschaut mit dem Pass:
Die Einbürgerung Sind Sie ausländischer Staatsangehörigkeit und mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, können Sie erleichtert eingebürgert werden. Dazu müssen Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen: – seit drei Jahren miteinander verheiratet sein und zusammenleben, – während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz gelebt haben, – vor Einreichung des Gesuchs um Einbürgerung seit einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sein.
Bei Ihrer Einbürgerung erhalten Sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht Ihres schweizerischen Ehemannes bzw. Ihrer schweizerischen Ehefrau. Ihre bisherigen Staatsbürgerrechte dürfen Sie nach schweizerischem Recht behalten. Über Ihre Einbürgerung entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
Das Bürgerrecht der Kinder Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Elternteils und demzufolge auch das Schweizer Bürgerrecht.
Alles klar??
.... wir brauchen nicht.... wir müssen nicht.... wir wollen einfach..... HEIRATEN! 1. & 4.6.2011
Liebe Grüsse Schnubel «~»«»~«»Hochzeit am 03.09.2011«»~«»«~»
Zuletzt bearbeitet am 28.07.2011
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Seechind84 am 28.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
Hallo Schnubel
Das ist ja echt doof.. Warum 3 Jahre? Ihr müsst ja nur 3 Jahre zusammengelebt haben, wo ist ja egal, lediglich 1 Jahr musst du nach eurer Rückkehr in der Schweiz leben.
Deine Kinder, die ja dann in der Ehe entstehen sind sicher Schweizer, da sie einen schweizer Vater haben. Wie die Deutschen das haben weiss ich nicht, ich meinte aber, es gibt Kinder, die einen deutschen und einen schweizer Pass haben wenn die Eltern D-CH sind. In Singapur ist halt die Frage ob man das Staatsrecht durch Geburt erwirbt (wie in der USA oder Israel) oder durch Abstammung (wie in CH oder D).
LG Seechind
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Proeschu am 28.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
@Schnubel
Aaaalso, ich ha mi do mol schlau gmacht.... so wien ich das verstohne, gets bi der eso (aso met Uslandufenthalt) kei erlichtereti Ibörgerig, sondern eifach en Ibörgerig (luege emol do: http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/h...buergerung.html) Was meinsch du??
.... wir brauchen nicht.... wir müssen nicht.... wir wollen einfach..... HEIRATEN! 1. & 4.6.2011
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Seechind84 am 28.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
Also ich würde das so auslegen: Du könntest nach deiner Rückkehr so wie Pröschu es geschrieben hat, dich ordentlich einbürgern lassen oder 1 Jahr warten und dich erleichtert einbürgern lassen. Unterschied: Die Kosten und die Dauer
Wenn du es genau wissen möchtest, kannst du dich ja bei der Einwohnerkontrolle melden. Die können dir sicher sagen, wie das nun ist.
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Schnubel nicht registriert am 28.07.2011
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
Ja, genau..ich denke das wird so sein...lasse ich mich halt überraschen Danke das du dir die Mühe gemacht hast den Artikel zu suchen
Proeschu: @Schnubel
Aaaalso, ich ha mi do mol schlau gmacht.... so wien ich das verstohne, gets bi der eso (aso met Uslandufenthalt) kei erlichtereti Ibörgerig, sondern eifach en Ibörgerig (luege emol do: http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/h...buergerung.html) Was meinsch du??
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Liebe Grüsse Schnubel «~»«»~«»Hochzeit am 03.09.2011«»~«»«~»
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sommerwind am 04.03.2012
Re: Deutsch-Schweizer-Bündnis
Hallo. Hier kommt noch eine in die Runde
Ich Deutsche- er Schweizer.
Ich wohne seid knapp 5 Jahren hier in der Schweiz- arbeite aber noch in Deutschland.
Gibt es ein deutsch-schweizer Paar, dass hier in der Schweiz lebt aber in Deutschland standesamtlich geheiratet hat?
Liebe Grüsse sommerwind
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