allinazname??? was ist das? |
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Muus am 26.04.2012
Re: allinazname??? was ist das?
Hoppla, mein Fehler, hatte das nach der ganzen Diskussion (die ja schon Jahre dauert) vermischt.
Hier die Antwort auf admin.ch:
3.2 Wir wollen nach der Eheschliessung beide unseren Namen behalten, geht das?
Das geltende Schweizer Namensrecht sieht diese Möglichkeit nicht vor. Einzig, wenn die Braut mit Wohnsitz in der Schweiz das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt und ihr Heimatrecht die Beibehaltung des Namens nach Eheschliessung zulässt, kann die Braut verlangen, dass ihr Name dem Heimatrecht untersteht und dadurch erreichen, dass sie ihren Namen beibehalten kann.
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sommerwind am 19.05.2012
Re: allinazname??? was ist das?
Hallo. Da ich sehe, dass hier nicht nur über den Alianznamen diskutiert wird, stell ich meine Frage mal hier rein, ich hoffe das ist ok
Ich gehe auch vom Beispiel Frau Müller/ Herr Huber aus.
Wenn ich mich jetzt für den Doppelnamen Müller Huber entscheide, wie ist das, MUSS ich dann alles was ich demnächst Unterschreibe/ ausfülle mit beiden Namen ausfüllen??? Muss ich den IMMER angeben???
Bei uns im Ort gibt es den Nachnamen meines Freundes sehr oft, darum bin ich am überlegen meinen Namen vorne anzustellen oder ob ich den Alianznamen im täglichen Leben gebrauchen soll... Das Problem daran ist nur, dass Huber- Müller (also erst sein Name dann meiner) sich beim aussprechen absolut besch... anhört.
Ich hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir weiterhelfen...
Liebe Grüsse sommerwind
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Muus am 29.05.2012
Re: allinazname??? was ist das?
Hoi Sommerwind
Sorry, die Antwort kommt etwas spät... Also: es gibt keine Pflicht, im Alltagsleben den kompletten/korrekten Namen zu führen (mit Ausnahmen, z.B. bei Täuschungsabsicht etc.)! Ich kenne einige Personen, die z.B. im Arbeitsleben nach wie vor ihren Ledignamen führen, weil man sie halt unter dem Namen kennt (Künstler, Juristen, etc.).
In einem Merkblatt des Bundes steht folgendes:
"Gebrauchsname / Rufname Es steht den natürlichen Personen frei, wie sie sich im Alltag nennen. Sie können auch nur Teile des amtlichen Namens im täglichen Gebrauch verwenden. Die so gewählte Namensführung wird als Gebrauchsname oder Rufname bezeichnet."
Anders ist es dann bei amtlichen Dokumenten, Gericht, Polizei, Mietvertrag etc. etc. - einfach überall, wo du mit Behörden in Kontakt bist bzw. kommen könntest!
Und die Unterschrift darf sogar unleserlich sein, daher musst du nicht jedes Mal die ganzen 53 Buchstaben hinkrizeln (z.B. Eggenschweiler Leuenberger oder so ;)).
LG Muus
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sommerwind am 30.05.2012
Re: allinazname??? was ist das?
Hallo Muus.
Ich danke die für deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen!
Es ist also genau so wie ich es gehofft habe- und ich denke ich werde mich für den Doppelnamen entscheiden :-)
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MaLu am 30.05.2012
Re: allinazname??? was ist das?
hallo zämä ich mische nun auch mit, muus, du scheinst dich ja gut auszukennen ich habe kürzlich nachgefragt, wie dass denn sei mit dem neuen namensrecht und da hat sie mir gesagt, dass es eben keine doppelnamen mehr geben wird.. ich könne mich entscheiden, meinen namen zu behalten oder den meines mannes anzunehmen. und bei ihm dasselbe.. ob ich da was falsch verstanden habe? ich möchte nämlich sehr gerne einen doppelnamen (auch wenn ich das dann im alltag nicht ganz so streng handhaben würde...)
- 22.06.2013 -
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Muus am 30.05.2012
Re: allinazname??? was ist das?
Hoi MaLu
Das ist so - den Doppelnamen gibt's ab 2013 nicht mehr! Auf den vorherigen Seiten hats glaublich ein paar Links dazu. Also, wer einen hat, darf ihn behalten. Aber wenn ihr erst 2013 heiratet gibt' s nur noch entweder - oder. Das mit dem Rufnamen und dem Allianznamen bleibt bestehen da die nicht amtlich sind.
LG Muus
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Muus am 30.05.2012
Re: allinazname??? was ist das?
PS: das wollte ich schon lange mal schreiben: du heiratest an meinem Dreissigsten! ;)
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MaLu am 01.06.2012
Re: allinazname??? was ist das?
danke muus, also muss ich mich halt entscheiden.. oder noch schnell zivil heiraten
super, dann können wir beiden festen!
- 22.06.2013 -
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