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Bürgerort
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dany_lina  am 24.09.2010

Bürgerort

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Bürgeort. Ich habe überall gelesen, dass wenn eine Schweizerin ein Schweizer heiratet, dann bekommt sie noch der Bürgeort vom Mann und behält auch ihr Bürgerort. Die Kinder dann werden aber nur das vom Vater haben. Ok.
Was ist wenn ich einen Ausländer heiraet? Ich behalte mein Bürgerort direkt (muss nicht direkt sagen dass ich weiterhin Schweizerin sein will oder?) und dann die Kinder? Werden sie automatisch mein Bürgerort bekommen? Wie mach ich es wenn ich im Ausland bin wenn die Kinder auf die Welt kommen??

Hehe, bin ein bisschen verwirrt!

Zivil: 1.6.2011 **** Feier: 4.6.2011



mini84  am 27.09.2010

Re: Bürgerort

Hoi Dany lina

Also ich bin auch Schweizerin und mein Mann ist Italiener. Ich habe meinen Bürgerort ganz normal behalten.. Wenn mein Mann sich einbürgern lassen will, dann erhält er meinen Bürgerort. (soviel ich weiss!!!).
Die Kinder werden ja dann automatisch Doppelbürger CH/I, demnach haben sie dann meinen Bürgerort plus den ITA-Pass...
Wenn du im Ausland gebärst, kommt es ganz drauf an in welchem Land.. z.B. in den USA bekommt dein Kind automatisch die Nationalität des Landes wo es geboren wurde...
Aber ich denke, es bekommt dann evtl. sogar drei Pässe... also z.b. USA (geboren)/CH (mutter)/ ITA (Vater...)

Wie gesagt, einiges weiss ich nur vom Hörensagen...

~~~~~sitem 17. Juli 2010 glücklichi Ehefrau~~~~~~~



Blumenfee  am 27.09.2010

Re: Bürgerort

Soviel i weis bechunsch ke doppelbürgerschaft meh das heisi doch vor churzem abgschafet?!

grüessli Bluemefee



dany_lina  am 03.10.2010

Re: Bürgerort

Danke,
also ich werde noch zu sicherheit fragen. Naja, ich will dass meine Kinder sicher auch schweizer werden!


Zivil: 1.6.2011 **** Feier: 4.6.2011



sibeli

nicht registriert

am 04.10.2010

Re: Bürgerort

Liebe dany_lina

Ich habe zwar nicht direkt damit zu tun, arbeite aber auf einer Gemeindeverwaltung und bekomme dies jeweils vom Zivilstandsamt mitgeteilt, wenn jemand heiratet und wie die Bürgerorte bzw. Staatsbürgerschaften sind.

Wenn du einen Ausländer heiratest, behältst du ganz normal dein Bürgerrecht und Heimatort. Das gemeinsame Kind wird auch Schweizer/in und erhält dein Heimatort.

Was jedoch mit der zweiten Staatsangehörigkeit passiert (also die, deines Mannes, welches das Kind übernehmen würde) kann nicht generall gesagt werden, da dies von Land zu Land verschieden ist. Z.B. Österreich verbietet, soviel ich weiss, eine weitere, also zweite Staatsbürgerschaft. Italien aber, wie mini84 bereits geschrieben hat, lässt eine Doppelbürgerschaft zu. Auch die Schweiz lässt Doppelbürgerschaften zu.

Am besten informierst du dich bei dem für dich zuständigen Zivilstandsamt, die können dir es dann genau auf die Staatsangehörigkeit deines Mannes sagen, dann bist du dir 100 % sicher.



dany_lina  am 05.10.2010

Re: Bürgerort

Hallo siebeli,

vielen vielen Dank für deine Hilfe. Ich werde also am besten nachfragen, da mein Verlobter Österreicher ist.
Gut werde später berichten


Zivil: 1.6.2011 **** Feier: 4.6.2011



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