Anmelden Anmelden[ x ]          
| Passwort vergessen?
Registrieren  |  Suche Anmelden
Forum    ›   Verschiedene Themen    ›   Rechtliches    ›   Ehevertrag
Ehevertrag
 1 2 3 4 5
Waschbaerli  am 19.10.2011

Re: Ehevertrag

also ich würde auch einen machen wenn er selbständig ist. es ist einfach wirklich so, dass viel auf dem spiel steht.

klar findest du es unromantisch. aber i sage, sehe es quasi als verantwortungsvoll und ein verantwortungsvoller mann ist doch wiederum total romantisch

ob wir einen machen, wissen wir noch nicht. dieses rechtliche thema werden wir erst später angehen



Reebee  am 20.02.2012

Re: Ehevertrag

wir werden auf jeden fall einen ehevertrag machen. sicher ist sicher, auch wenns unromantisch ist ;)

***finally getting married - May 25th 2013***



juni07  am 21.02.2012

Re: Ehevertrag

reebee,

was ist bei euch der hintergedanke, doch einen vertrag zu machen?

lg juni07



Reebee  am 21.02.2012

Re: Ehevertrag

mein freund arbeitet auf dem steueramt und ist deshalb etwas vorbelastet.
ausserdem ist vielleicht nicht immer alles so wie jetzt, man kann ja nie sagen ob man sich nicht doch mal trennt. und so ist man auf der sicheren seite.

***finally getting married - May 25th 2013***



Notar  am 11.04.2013

Re: Ehevertrag

Als Notar des Kantons Bern habe ich diese Diskussion natürlich interessiert mitverfolgt und festgestellt, dass offenbar noch immer viele Vorbehalte gegenüber Eheverträgen bestehen.

Grundsätzlich kann ich aus Erfahrung sagen, dass der Hauptgrund, wieso ein Ehevertrag abgeschlossen wird, nicht etwa das Misstrauen gegenüber dem Ehegatten ist, sondern weil man den Partner im Todesfall absichern möchte. Wenn nämlich nichts geregelt ist, besteht in der Schweiz als Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung. Im Todesfall eines Ehegatten wird die ganze Errungenschaft (das Vermögen, das während der Ehe erarbeitet wurde) halbiert. Eine Hälfte erhält der Überlebende, die andere Hälfte fällt an die Erben.
Es stellt sich also die Frage, wer die Erben sind. Zum einen sind dies der Überlebende Ehegatte (1/2), zum anderen die Nachkommen (1/2). Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben der Überlebende 3/4 und die Schwiegereltern 1/4.
Gerade wenn Wohneigentum vorhanden ist, will man dies als überlebender Ehegatte verhindern, denn man müsste dann die anderen Erben auszahlen und schlimmstenfalls das Haus/die Eigentumswohnung zwangsverkaufen. Bei minderjährigen Nachkommen kommt ausserdem hinzu, dass sich die Kindesschutzbehörden (ex-Vormundschaftsbehörden) einmischen.
Es gibt natürlich weitere Gründe für einen Ehevertrag, etwa wenn ein Ehegatte selbständigerwerbend ist.

Freundliche Grüsse

Thomas Winkler, Notar



Larinya  am 12.04.2013

Re: Ehevertrag

Danke Herr Notar für die Info. Kann man denn ein Ehevertrag immer abschliessen? Mein GG hat keine Eltern mehr, wir haben kein Wohn-Eigentum und wir möchten eigentlich auch keins haben. Aber wer weiss schon, was die Zukunft bringt (plötzlich Lotto-Millionen-Gewinner :-P) Kann mann dann ein Ehevertrag zu gegebener Zeit immer noch abschliessen? Oder muss dies zwingend bei Eheschliessung passieren?



Notar  am 12.04.2013

Re: Ehevertrag

Einen Ehevertrag kann man während der ganzen Dauer der Ehe abschliessen und sogar schon vorher.
Wie gesagt gibt es viele Gründe, die für einen Ehevertrag sprechen können. Wohneigentum ist nur einer davon. Grundsätzlich kann man den ganzen Vorschlag der Errungenschaft (d.h. alles, was während der Ehe verdient wurde) dem überlebenden Ehegatten zuweisen und gleichzeitig mit einem Erbvertrag den Ehegatten meistbegünstigen. So erhalten die gemeinsamen Nachkommen vorerst nichts -- erst wenn auch der zweite Ehegatte verstirbt oder sich wieder verheiratet. So erspart man sich mühsame und teure erbrechtliche Streitigkeiten und ermöglicht dem überlebenden Ehegatten die Beibehaltung des status quo.



Bambina1284  am 03.06.2013

Re: Ehevertrag

Hallo Notar

Ist denn so ein Ehevertrag zwingend notariell zu erfassen, oder würde eine einfache Schriftlichkeit, welche von beiden unterzeichnet ist genügen?

Grüsse
Bambina



Notar  am 03.06.2013

Re: Ehevertrag

Hallo Bambina

Der Ehevertrag ist aufgrund der Formvorschriften im ZGB öffentlich zu beurkunden. Einfache Schriftlichkeit genügt nicht. Dies hängt einerseits mit der Komplexität der Materie zusammen, andererseits aber auch, um die Parteien vor übereilten Handlungen zu schützen und Zwangssituationen zwischen Ehegatten zu minimieren.

Beste Grüsse, Thomas Winkler, Notar in Thun



Bambina1284  am 03.06.2013

Re: Ehevertrag

Hallo Notar

Wow, das ging ja schnell mit der Antwort! Merci villmol!

Liebe Grüsse aus Winterthur
Bambina



 1 2 3 4 5

ÜBER UNS

HOCHZEIT.ch ist ein unabhängiges Portal und beliebter Treffpunkt für Brautpaare und Dienstleister aus der Hochzeitsbranche.