Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht? |
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angiyves am 21.02.2012
Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Ihr Lieben
Nun die nächste Frage: Muss man direkt nach der Hochzeit eine gemeinsame Adresse haben? Gibt es da keine 'Kulanz-zeit'? Ich wohne eben in Basel und er ist bei seinem Vater angemeldet. Wir wollen uns nach der Hochzeit eine gemeinsame Wohnung suchen und er möchte solange bei seinem Vater bleiben, da Basel einfach so teuer ist (Steuertechnisch). Wenn wir also im August heiraten, können wir auch erst im Januar wenn wir ne Wohnung gefunden haben, den gemeinsamen Wohnsitz angeben???
Liebe Grüsse
Angi <3 Yves , am 14.8.2012 ist es endlich soweit!
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Arwalds_Braut am 21.02.2012
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Da es glaubs nicht möglich ist, ein Ehepaar getrennt von einander zu besteuern, denke ich mir, dass man spätestens per Ende Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz haben muss.
Auf der HP von Solothurn (jaja, es geht hier um Basel, aber dazu hab ich nichts gefunden und das ZGB ist ja eh nicht kantonsabhängig) steht:
Zitieren: Gemäss Art. 162 ZGB bestimmen die Ehegatten gemeinsam die eheliche Wohnung. Das Gesetz nimmt es hin, dass jeder Ehegatte einen eigenen Wohnsitz nach ZGB haben kann (die Ehegatten können sich also nach ZGB an verschiedenen Orten anmelden). Das Steuerrecht (öffentliches Recht) hat jedoch bei getrennten Wohnsitzen der Ehegatten nicht etwa auch eine getrennte Besteuerung vorzunehmen. Ehegatten werden nur dann getrennt besteuert, wenn sie berechtigt sind, getrennt zu leben und tatsächlich auch getrennt leben. Ihr könnt also wahrscheinlich auch erst im Januar zusammenziehen, aber das hilft euch dann steuertechnisch nicht viel, oder?
*Verlobt*
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angiyves am 21.02.2012
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Vielen Dank! Ich bin so verwirrt gerade und weiss gar nicht, wo ich denn sonst noch nachfragen könnte. Wir haben eigentlich überlegt, dass ich im Oktober oder November künde und wir dann so ab Februar eine neue Wohnung haben, die dann nicht in Basel ist! Das sind dann 5 Monate verheiratet aber ohne gemeinsame Adresse- geht das? Resp. die Frage ist dann: wer von beiden wird besteuert wenn wir erst ab Februar zusammenwohnen?
Liebe Grüsse
Angi <3 Yves , am 14.8.2012 ist es endlich soweit!
Zuletzt bearbeitet am 21.02.12 11:06
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angiyves am 21.02.2012
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Ok, ich glaub ich ruf mal aufm Standesamt an...
Liebe Grüsse
Angi <3 Yves , am 14.8.2012 ist es endlich soweit!
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angiyves am 21.02.2012
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Also, ich habe angerufen und mir wurde gesagt, dass man auch nach der Hochzeit einen getrennten Wohnsitz haben kann! Ich hoffe, das stimmt nun auch so!
Liebe Grüsse
Angi <3 Yves , am 14.8.2012 ist es endlich soweit!
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Arwalds_Braut am 21.02.2012
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Ah, dann ist das ja wunderbar! Und dann wird jeder an seinem individuellen Wohnsitz besteuert?
*Verlobt*
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angiyves am 21.02.2012
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Laut Ihr ja!
Liebe Grüsse
Angi <3 Yves , am 14.8.2012 ist es endlich soweit!
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pingu83 am 21.02.2012
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Bei mir ist es auch so, ich bin momentan auch noch in der Gemeinde wo meine Eltern wohnen angemeldet, hmmm mal schauen, was sich da nacher noch machen lässt.
*Aus Freundschaft wurde Liebe -> 13.07.2012 / 08.09.2012*
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angiyves am 21.02.2012
Re: Gemeinsamer Wohnsitz Pflicht?
Arwalds_Braut: Sehr gut, dann habt ihr ja wirklich genug Zeit zum umziehen! Leider trifft das Ganze nicht auch auf uns zu, weil ich bei der Hochzeit eh kein Student mehr bin und da gehen mir dann langsam die Argumente für meinen Wochenaufenthalter-Status flöten
*Verlobt*
Und Jobmässig? Vielleicht lässt sich da was machen?
Ja, bin sehr erleichtert!!!!
Liebe Grüsse
Angi <3 Yves , am 14.8.2012 ist es endlich soweit!
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