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Neues Gesetz? Schulden ab der Hochzeit des Partners mit übernehmen????
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sunnymon  am 27.08.2008

Neues Gesetz? Schulden ab der Hochzeit des Partners mit übernehmen????

Hallihallo,

kann mir einer von Euch weiterhelfen?

Ich und mein Freund möchten heiraten. Er ist Italiener, wir hatten bis vor kurzem noch ein Restaurant, das wir leider aus finanziellen Gründen aufgeben mußten. Nun hat er private Insolvenz angemeldet, hat aber wieder eine Arbeit als Koch gefunden und ihm gefällt es dort sehr gut.
Ich bekomme nun nur noch einen kleinen Teil ALG 2, habe eine 7 jährige Tochter und arbeite nebenbei, so gut wie es geht. Leider nicht den ganzen Tag weil sie nur 3,5 Std Schule hat und ich keinen Hortplatz für sie bekomme.
Mein Kind ist nicht von meinem Freund, er würde sie aber gerne adoptieren.
Nun meine Frage: Verändert sich meine (unsere) finanzielle Situation wenn wir heiraten, also im negativen, weil mir so viele gesagt habe, das ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, das der Partner die Schulden des anderen mit übernehmen muß.
Und ich möchte nicht das es ihm oder mir dann schlechter geht.
Hat einer Erfahrung?????



Nepi  am 28.08.2008

Re: Neues Gesetz? Schulden ab der Hochzeit des Partners mit übernehmen????

Hallo sunnymon

Also zu meiner Zeit (2002) war es so, dass ich die Schulden des Mannes nicht übernehmen musste. Kommt halt darauf an, welchen Güterstand ihr wählt. Wenn man die Errungenschaftsbeteiligung hat, dann bringt er ja die Schulden mit. Ausserdem haben wir noch einen Ehevertrag aufgesetzt, in dem festgehalten wurde, wem was gehört und wer welche Schulden hat.

Aber an Deiner Stelle würde ich mich auf jeden Fall gut beraten lassen. Es gibt in jeder Gemeinde einen kostenlosen Rechtsdienst. Würde mich da mal erkundigen.



fonzi  am 28.08.2008

Re: Neues Gesetz? Schulden ab der Hochzeit des Partners mit übernehmen????

Alles was vor der Hochzeit ist, ist und bleibt Eigengut auch die Schulden. Da wird nicht übernommen, unabhänging vom Güterstand, den man wählt.

Wir haben uns vor der Heirat von einem Notar beraten lassen und einen Ehevertrag aufgesetzt.
Ich finde ein solche Beratung sehr sinnvoll, unabhänging ob man einen Ehevertrag dann macht oder nicht. Es wird einem einfach mal gesagt, was Sache ist und mit einer guten Informationsgrundlage kann man auch gute Entscheidungen trefefn.

Der Ehevertrag bzw. Erbvertrag ist ein gutes Instrument um Klarheit zu schaffen. Untereinander und unter pflichtteilsgeschützten Erben (solange man keine Kinder hat, die Eltern und dann die eigenen Kinder). Es ist ja leider nicht so, dass der Ehepartner automatisch alles kriegt.

Wer diese Kosten vorerst scheut, könnte aber vielleicht bei den Beobachterratgebern mal stöbern, da gibt es so viel ich weiss Ratgeber über Schulden, Erben, Heirat etc.

Ich wünsche Dir gut überlegte Entscheidungen.



leyen  am 23.05.2009

Re: Neues Gesetz? Schulden ab der Hochzeit des Partners mit übernehmen????

sehr interessant auch unter:

http://www.beobachter.ch/familie/ehe/art...-hafen-der-ehe/



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