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Steuern
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angiyves  am 08.02.2012

Re: Steuern

Celine:
ich glaube wir brauchen nächstes Jahr einen Steuerberater!

Das wäre keine schlechte Idee

Liebe Grüsse

Angi <3 Yves , am 14.8.2012 ist es endlich soweit!



Carmile  am 09.02.2012

Re: Steuern

Hi Happiness

Du kannst es ja einfach selbst ausrechnen. Einmal die Variante wo du die Steuern für dich und deinen Verlobten je einzeln ausrechnest und dann addierst und einmal die Variante wo du beide Einkommen zusammenzählst und dann direkt die Bundes- und Kantonssteuer darauf verrechnest. Anhand der Differenz siehst du dann wie teuer auch die Heirat zu stehen kommt in Bezug auf die Steuern

Da wir ja in der Schweiz praktisch überall eine progressive Einkommenssteuer haben (versus proportionale) wo der Steuersatz steigt wenn sich das Einkommen erhöht (z.B. So zahlt eine ledige Person in
Zürich 3.1% (=616 Fr.) Einkommenssteuer bei einem Einkommen von 20'000 Fr, 6.2% (2’498 Fr.) bei 40'000 Fr, 10.2% (=8’198 Fr.) bei 80’000 Fr. und so weiter) wird das Einkommen überproportional besteuert. In einigen Kantonen wird die Progression begrenzt, sodass sehr gut Verdienende nicht abwandern.

Heisst, in der Regel erhöhen sich eure Steuern wenn ihr verheiratet seid, ausser einer von euch beiden verdient deutlich weniger und ihr kommt in der Summe nicht in eine deutlich höhere Steuerklasse. Da SG aber ziemlich stark besteuert, hat mich dies in eurem Fall überrascht.

lieben Gruss, Carmile



Muus  am 09.02.2012

Re: Steuern

Hallo zusammen
Ich schalte mich hier auch noch kurz dazu. Sorry falls ich etwas wiederholen sollte, das schon geschrieben wurde. Zum Post von Carmile: auf Kantonsebene gibt's dafür für Verheiratete grössere Abzüge als für Unverheiratete, eben mit der Idee, dass man die Progression so abfedert. Beim Bund ist's noch nicht soweit, aber meines Wissens in Planung. Die Abzüge sollen bewirken, dass man eben gerade nicht in die nächsthöhere Progressionsstufe (spricht: in höhere Steuersätze) rutscht. Deshalb geht diese Rechnung (einfach das Einkommen zusammenrechnen) nicht unbedingt auf auf Kantons- und Gemeindeebene.
LG Muus



nimbini  am 09.02.2012

Re: Steuern

@snet, wieso? bist du scheidungsanwältin ?!



Muus  am 09.02.2012

Re: Steuern

@nimbini: Autsch, du malst aber schwarz! Ich tippe eher auf Steuerfachfrau oder so.... ;)



nimbini  am 10.02.2012

Re: Steuern

@snet, das hab ich ehrlich gesagt auch vermutet, war nur ein joke mti der scheidungsanwältin



Carmile  am 12.02.2012

Re: Steuern

@Muus: danke für den Hinweis. Dann hat sich dieser Abzug entweder bei uns nicht bemerkbar gemacht in Form von Zahlen oder wir haben vergessen speziell auf etwas zu achten. Um was für Abzüge handelt es sich?

lieben Gruss und merci,



Muus  am 13.02.2012

Re: Steuern

@Carmile: Es kommt da sehr auf den Kanton drauf an. Beim Kt. Bern ist z.B. so, dass es einen Zweiverdienerabzug gibt (2% des Einkommens), und für die Verheirateten gilt dann auch noch ein anderer Steuersatz als für nicht verheiratete Personen. Auf Bundesebene gibt es einfach einen Einkommensabzug für Verheiratete (ich wusste das gar nicht mehr, hab's aber jetzt gerade gesehen). Andere Kantone gleichen die "Heiratsstrafe" auch mit einem Abzug aus. Du findest dazu meist ziemlich viel in der Wegleitung zur Steuererklärung!
Und was ich eben nicht weiss, ob diese Steuerberechnungs-Tools die es z.T. auf den Websites der Steuerverwaltungen gibt, die Abzüge oder die speziellen Tarife auch berücksichtigen.

LG Muus



Estragon  am 22.02.2012

Re: Steuern

Also ich weiss nicht - als wir noch nicht verheiratet waren bezahlten wir im totalen ca. 20'. Nun kam die "verheiratete Variante" und die ist satte 25' aufs Loch genau! Das kann ja nicht sein - denn wir verdienen gleich viel wie vor der Heirat. Also was ist da wohl geschehen? Und die Bundessteuer kam auch noch gerade - auch viel mehr als vorher zusammen...

Pffff



sniffi  am 22.02.2012

Re: Steuern

@Estragon - ja dass kennen wir leider auch - als verheiratetes Paar (Doppelverdiener) ohne Kinder und ohne Schulden (Eigentum) ist man ziemlich vera...... wenn ich das mal so sagen darf

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" zivil - 1. April 2010 -- kirchlich 4. September 2010 -- überglücklichi Ehefrau"



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