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Umstände durch Namensänderung
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Betty  am 09.10.2008

Umstände durch Namensänderung

Hallo zusammen

Wir haben beschlossen nächstes Jahr zu heiraten und studieren nun daran herum, wie wir dann heissen sollen. Mein Partner hat einen eher "komunen" Namen, den ich nicht unbedingt annehmen will. Er wäre bereit, meinen Namen anzunehmen. Doch nach einiger Recherche kommt mir das ganze sehr kompliziert vor. Vielleicht muss man noch erwähnen, dass er Deutscher ist, eine eigenen Firma und Wohneigentum hat. Ich bin Schweizerin und habe auch eine eigenen Firma.

Da es uns extrem umständlich vorkommt, bei allen Ämtern und in allen Dokumenten und Urkunden den Namen ändern zu lassen, tendieren wir eher zum "Namen behalte" resp. dass ich seinen Namen hinten anstellen würde.

Nun Frage an alle, die sich damit auskennen (am liebsten persönliche Erfahrungen und nicht hearsay):

-Was muss man unternehmen, um den eigenen Namen nach der Heirat zu behalten und welche Auswirkungen hat das auf die ganzen Papiere (muss der Doppelname dann eingetragen werden?)

-Wie sind eure Erfahrungen, wenn man später Kinder hat, die dann den Namen des Mannes tragen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Betty

Editiert 09.10.08



fonzi  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

Also:
Ich trage nach der Hochzeit einen Doppelname.
Er hiess Zucker
Und ich hiess Würfel.
Nach der heirat heisst er immer noch Zucker
Und ich Wüfel Zucker. Ohne Bindestrich.
Diese beiden Namen zusammen sind nun mein offizieller Nachname und wird im gegensatz zu den Bindestrichnamen auch ins Zivilstandregister eingetragen.
Ich musste alle meine Dokumente ändern, er nicht. (grummel).
Die Kinder werden Zucker heissen.

Da ich aber die italienische Staatsbürgerschaft habe, hätte ich auch das italienische Namensrecht anwenden könne. Dann wäre ich immer noch Würfel und hätte keine neuen Dokumente gebraucht. Das habe ich allerdings leider verschlafen.

Betreffend dem den Kindern, ich sehe da keine Probleme, wenn man nicht gleich heisst wie das Kind, siehe Patschworkfamilien, da ist ja auch nichts einheitlich mit den Namen. Aber das muss jeder selber wissen. Da bei mir aber Zucker im Namen auch vorkommt ist die Verbindung aber gegeben.

Mein Tip: Schaut mal das Deutsche Namensrecht an. Dein zukünftiger könnte das für sich hier in CH anwenden. Vielleicht eröffnen sich dann neue Möglichkeiten.



Betty  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

Hallo Fonzi

Vielen Dank für deine Ausführungen. Im deutschen Namensrecht kann der Mann soviel ich weiss ohnen grosse Umstände den Namen der Frau annehmen. Nur das bringt uns beim Namensänderungsmarathon leider nicht viel... Wenn man die ganzen Dokumente sowieso ändern muss, dann kann man ja auch gleich denselben Namen wählen. Bin gerade recht verwirrt...

Heisst das schliesslich, dass es gar keine "einfache" Lösung gibt?



fonzi  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

Nein, in diesem Land gibt es keine einfachen Lösungen.
Jemand muss immer die Ausweise ändern.

Ich finde das Gesetz in der Schweiz ein alter Zopf. Meine persönliche Meinung dazu.

Italien ist da viel fortschrittlicher. Da behält jeder seinen Namen und fertig.
Kein Kuddelmuddel mit Ausweisänderungen usw. Beim ersten Kind kann man dann wählen wessen Namen, oder Doppelnamen es erhalten soll. Kann man sich nicht einigen, so bestimmt das Standesamt, dass das Kind einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge kriegt.
Ich finde das ein sehr pragmatischer und gleichberechtiger Ansatz.

Es gibt auf admin.ch noch eine Broschüre zum Namenrecht zum runterladen.
Die Standesämter haben diesen Link meist auch irgendwo auf Ihren Websites.



Betty  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

Hallo Fonzi

Vielen Dank für deine Ausführungen. Im deutschen Namensrecht kann der Mann soviel ich weiss ohnen grosse Umstände den Namen der Frau annehmen. Nur das bringt uns beim Namensänderungsmarathon leider nicht viel... Wenn man die ganzen Dokumente sowieso ändern muss, dann kann man ja auch gleich denselben Namen wählen. Bin gerade recht verwirrt...

Heisst das schliesslich, dass es gar keine "einfache" Lösung gibt?



Betty  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

Sorry, das war ein F5-Error....

Bis dahin war mir wirklich nicht bewusst, wie hinterwäldlerisch unser System in Bezug auf die Namensänderung bei der Heirat ist. Unter diesen Umständen ist ja die Variante, meinen Namen als Familiennamen zu wählen mit nur kleinen Mehraufwand verbunden, oder? Das würde bedeuten, dass man einen Antrag an die Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantones machen muss.

Weiss jemand, ob es da ein Formular gibt (Kanton Aargau) oder ob das einfach ein Briefchen sein muss?

Danke für eure Tipps!!



fonzi  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

Ja, hinterwäldnerisch ist auch schön gesagt... Stimme Dir voll zu.
Ich bin auch im Aargau daheim, hab schon gehört, dass es nicht so einfach ist
es den Behörden klar zu machen, dass man den Namen der Frau als Familiennamen möchte.
Es sei auch mit Kosten (Freichheit) verbunden. Aber ich habe keine Fakten, weiss das nur vom Hörensagen.



fonzi  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

Ja, hinterwäldnerisch ist auch schön gesagt... Stimme Dir voll zu.
Ich bin auch im Aargau daheim, hab schon gehört, dass es nicht so einfach ist
es den Behörden klar zu machen, dass man den Namen der Frau als Familiennamen möchte.
Es sei auch mit Kosten (Freichheit) verbunden. Aber ich habe keine Fakten, weiss das nur vom Hörensagen.



Sille  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

hallo betty
ich durchlaufe grad selber einen namensmarathon und kann dir vielleicht mal erklären, was da so alles geändert werden muss.
zur vorabinfo: ich bin deutsche, er schweizer, wir haben zusammen in der CH ein haus, ich in DE noch eine wohnung
ich habe komplett seinen namen angenommen, meiner kommt nicht mehr vor (weder mit noch ohne bindestrich). das einzige, was er melden muss, ist sein neuer zivilstand (versicherungen, pk, ahv, arbeitgeber).
bei mir: ausländerausweis, führerschein, fahrzeugschein, versicherungen, pk, ahv, arbeitgeber, grundbuchamt/notariat in DE UND CH und zum schluss der neue deutsche reisepass (einen neuen personalausweis gibt nicht mehr).
problematisch: 1. ohne umgeschriebenen ausländerausweis gibts keinen neuen reisepass von der botschaft (ich warte seit 4 wochen auf meinen neuen ausländerausweis!!!)

mein fazit: eigentlich ists egal, wer von euch welchen namen tragen wird. ihr müsst es jeweils ändern lassen und dies ist bei euch beiden gleich aufwendig, wenn ihr beide eine eigene firma/eigentum habt. als deutscher ist er zusätzlich "belastet" durch die neuen passanträge

Sille & Andi haben am 4. und 6. September 2008 geheiratet!!!!
www.wirheiraten.ch/SilleundAndi



aschera  am 09.10.2008

Re: Umstände durch Namensänderung

hallo betty
hallo zäme

also hinderwäldnerisch isch nur der vorname vo üsem schwizer gsetz....:-))

ig u mi schatz hei dä maraton mit de ämter grad hinderüs... (hürate morn)
oh mir hei jedes e eigeni firma... äs isch eso dass eh alles muesch ändere wie scho gschribe isch worde... aber we die schatz der name vo dir ahnimmt giz e mega mega papierkrieg u natürlich chöschte wo nid grad gring si... leider

we ig jetzt mi name hätti bhaute müssti immer weni fürs gschaft oder bank etc. mit em doppelname unterschribe... (weisch wie läng)...

das isch mir persöndlich scho bim abklähre verleidet... u so hami du entschide der name vom mim schatz ahznäh...

isch de sicher am ahfang am tel. chli komisch aber ig dänke dlüt wärdesich scho dra gwöhne...

viel spass bim abklähre u em papierkrieg...
es grüessli
aschera


mir hürate am 10.10.08 und 25.07.09



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