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Unterschrift nach Namenswechsel
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dorina  am 06.03.2010

Unterschrift nach Namenswechsel

Hallo liebe Eheleute,

Eine kurze Frage, vielleicht habt ihr da eine Idee oder persönliche Erfahrungen.

Unterschrift nach Namenswechsel; ich unterschreibe alles seit X-Jahren mit meinem "persönlichen Kriebel" dh. wenn man den Namen nicht ausschreiben muss. Dieser ist zwar eine Verbindung meines Vor und Nachmen, allerdings nicht als solche erkennbar. Diese Unterschrift steht auch in allen Dokumenten (Pass, ID etc.) und auf den Kreditkarten etc.

- Wenn ich jetzt den Nachname meines zukünftigen Mannes annehmen würde, muss ich auch eine neue "Unterschrift" haben oder kann/darf ich weiterhin mit meinem Kriebel unterschreiben?
(natürlich wenn es nicht und den ausgeschriebenen Namen geht)

- Hat jemand von euch vielleicht eine Ahnung, wie es funktioniert? oder wie man es macht?

Gruess
dorina



silver83  am 06.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

ich findä, wenn es sowiso keinä läsä chan, den chasch es jo bim alt gwohntä lo. sich es neus "kribel" usdenkä isch jo unnötig in dinem fall, find ich .

Lg


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Sid am 13.02.2009 verhürotet und am 25.09.2010 isch üserä grossi tag



sheilyn  am 06.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

ond wenn eifach es leicht abgänderets kribbel machsch? :)

weiss leider ned wie das rächtlech sugseht...
i wörds evt glich witerhen mache, wenns eh niemert chann läse, oder ebe es liecht abgänderets...

mer hürotet am 26.06.2010 - i 3 kantön! ;)



dorina  am 08.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

Ich habe irgendwo gelesen, dass solch ein Kriebel als Unterschrift gilt... deshalb bin ich eben unsicher.

Danke für euere Feedbacks!

Gruess
dorina



dorina  am 11.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

HI Folks,

Noch jemand mit Erfahrungen oder Infos zum Thema?
hoffe, noch paar Feedback zu bekommen;-)

Grüessli
dorina



pancy  am 11.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

Hoi Dorina

ich hab eine ähnliche Situation. In meinem Job unterschreib ich x-mal pro Tag mit einem solchen Kürzel (die ersten zwei Buchstaben vom Nachnamen). Allerdings gilt dies nicht als Unterschrift, sondern als eine Art Erkennungs-Merkmal. Wie ich das nach der Heirat mache, weiss ich noch nicht genau. Muss das mal mit meinem Chef noch abklären. Anders ist es mit der Unterschrift. Da muss man ganz klar mit dem neuen Namen unterschreiben, sonst "verhebt" das rechtlich nicht.

Ob eine solches Kürzel als offizielle Unterschrift gilt, kann ich Dir auch nicht sagen. Aber ich würde das mal abklären lassen. Wieso unterschreibst Du eigentlich auf so offiziellen Sachen (wie z.B. Kreditkarte!) nicht mit Deinem Namen?

lg


*** wir können es kaum erwarten bis der 26.06.2010 da ist... ***



dorina  am 11.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

Hi Pancy,

Merci fürs Feedback!

Um deine Frage zu beantworten; seit mit mal in Ausland das Portemonnaie geklaut wurde und mit meinem (relativ einfachen Namen) beim Einkauf unterschrieben worden ist (Musste mit Anwalt, Schriftproben etc. Kämpfen um die 8000 Dollar nicht bezahlen müssen). habe ich mir eine komlizierte Unterschrift ausgedacht und gebrauche sie seit mehr als 10 Jahren.

Wenn du was rausfindest, let me know;-)

grüessli
dorina



pancy  am 11.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

oje... das ist übel! Dann müsste ich mir diesbezüglich vielleicht auch mal ein paar Gedanken machen. Ich werde nachher den zweit-häufigsten Namen der Schweiz haben... :-)

Wir haben vermutlich in nächster Zukunft noch einen Termin bei einem Anwalt. Wenn ich daran denke, frage ich ihn mal.

lg

*** wir können es kaum erwarten bis der 26.06.2010 da ist... ***



dorina  am 11.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

ok, Fr. Schneider oder Müller? ;-)

Mein Name ist zwar selten besteht jedoch nur aus 4 Buchstaben;-). Der Name meines Freundes
ist genau so selten aber auch kurz... (der Vorteil, mein Name war exotisch und der neue wird es auch sein;-) - somit no changes;-)

sag nichtm habe Anwälte im Freundes und Familienkreis, es ist zwar keiner in diesem bereich tätig aber vielleicht können sie was dazu sagen... Muss auch mal fragen.

gruess
dorina



pancy  am 11.03.2010

Re: Unterschrift nach Namenswechsel

nein, Meier :-)

Wie wärs denn, wenn du mit neuem Familienname und altem Familienname unterschreibst? Mit Bindestrich, also z.B. Müller-Kunz. Wenn der alte ja so kurz ist, gehts ja schnell. Und ist "Fälschungssicherer", vorallem wenn der alte noch exotisch ist.
Ich persönlich finde es halt schön, wenn man mit seinem Namen unterschreiben kann und man es dann auch noch irgendwie lesen kann. Ich hab beruflich noch viel mit Unterschriften zu tun. Und es ist einfach angenehmer, wenn man es lesen kann. Aber in Deinem Fall ist es natürlich schon etwas speziell.

*** wir können es kaum erwarten bis der 26.06.2010 da ist... ***



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